Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.02.1995

Rechtsprechung
   BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94   

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BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94 (https://dejure.org/1995,1859)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1995 - 1 StR 780/94 (https://dejure.org/1995,1859)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1995 - 1 StR 780/94 (https://dejure.org/1995,1859)
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Drogenbetrug

§ 211 StGB, (außerstrafrechtliche) Verdeckungsabsicht

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht auch bei Befürchtung außerstrafrechtlicher Verfolgung

  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal - Verdeckungsabsicht - Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Auslegung des Mordmerkmals "Verdeckungsabsicht"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 8
  • NJW 1995, 1910
  • MDR 1995, 730
  • StV 1998, 19
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94
    Die als Beleg hierfür herangezogene Entscheidung BGHSt 15, 291, 296 betrifft, ebenso wie schon die Entscheidung OGH NJW 1950, 195 (vgl. auch BGHSt 7, 287, 290 sowie die Übersichten bei Geilen in Festschrift für Lackner S. 570, 588 ff und bei Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 32a) einen Fall, bei dem es auf die hier zu entscheidende Frage der Verdeckungsabsicht aus Furcht vor außerstrafrechtlichen Folgen einer Tat nicht ankam.

    Soweit z.B. ausgeführt ist, dem Täter ginge es darum, "einer Strafverfolgung zu entgehen" (BGHSt 15, 291, 296), ist dies die Schilderung der in jenen Fällen gegebenen konkreten Situation.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94
    b) Eine solche Einengung des Begriffs der Verdeckungsabsicht ist - unbeschadet der Notwendigkeit, dieses Mordmerkmal restriktiv auszulegen (vgl. hierzu BVerfGE 45, 187, 261) - auch nicht geboten:.
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    Auszug aus BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94
    Auf der Grundlage dieser Feststellungen hat die Jugendkammer nicht nur bei beiden Angeklagten das Mordmerkmal der Heimtücke - beim Angeklagten B. wegen der anderweitigen Schulden auch das Mordmerkmal der Habgier (vgl. hierzu BGHR StGB § 211 Abs. 2 Habgier 4 m.w.Nachw.) - zutreffend bejaht, sondern auch das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht.
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 31.01.1995 - 1 StR 780/94
    Die als Beleg hierfür herangezogene Entscheidung BGHSt 15, 291, 296 betrifft, ebenso wie schon die Entscheidung OGH NJW 1950, 195 (vgl. auch BGHSt 7, 287, 290 sowie die Übersichten bei Geilen in Festschrift für Lackner S. 570, 588 ff und bei Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 32a) einen Fall, bei dem es auf die hier zu entscheidende Frage der Verdeckungsabsicht aus Furcht vor außerstrafrechtlichen Folgen einer Tat nicht ankam.
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 147/99

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht nicht voraussetzt, daß der Täter für den Fall des Bekanntwerdens seiner vorangegangenen Straftat mit Strafverfolgung rechnet, es vielmehr genügt, daß es ihm um die Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen geht (BGHSt 41, 8; BGH, Beschl vom 12. Januar 1999 - 1 StR 622/98; vgl. auch Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn 15).

    (Saliger StV 1998 19, 20; ders. ZStW 109 (1997) 302, 308) Der besondere Schutzzweck dem die hohe Strafe für den Verdeckungsmord dient, besteht darin, dem angesichts der Stärke des Antriebs zum Selbstschutz erhöhten Tötungsanreiz entgegenzutreten (vgl. BGH NJW 1999, 1039 = Urt vom 23 Dezember 1998 - 3 StR 319/98) Dies gilt auch in den Fallen in denen das Streben des Täters außerstrafrechtliche Folgen seines Verhaltens zu vermeiden, derart stark ist daß sich daraus für ihn ein Anreiz zur Tötung eines Dritten ergibt.

  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05

    Beweiswürdigung (Verletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz); Urteilsgründe (Darlegung

    Dies steht der Annahme eines Handelns zur Verschleierung der dem Opfer beigefügten Verletzungen oder zur Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen (vgl. BGHSt 41, 8) entgegen.
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95

    Revision - Verwertungsverbot - Vernehmungsmethoden - Täuschung - Verfahrensrüge -

    Vor dem Hintergrund der erwiesenen Anwendung einer verbotenen Vernehmungsmethode und im Blick darauf, daß in zwei tatrichterlichen Urteilen, die insoweit keinen Bestand haben konnten, jeweils auf unterschiedlicher Tatsachengrundlage Mord angenommen wurde, auch eingedenk der wieder abweichenden Bewertung in der Anklage als Verdeckungsmord und insoweit auch unter Berücksichtigung von BGH NJW 1995, 1910 (zur Veröffentlichung in BGHSt 41, 8 [BGH 31.01.1995 - 1 StR 780/94] bestimmt), schließt der Senat nunmehr sicher aus, daß ein neuer Tatrichter zu einer bestandskräftigen Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes gelangen könnte.
  • BGH, 12.01.1999 - 1 StR 622/98

    Mordmerkmale; Verdeckungsabsicht; Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der

    Es genügt, daß es ihm um die Vermeidung außerstrafrechtlicher Konsequenzen geht (BGHSt 41, 8).
  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 360/95

    Mordmerkmale - Ermöglichungsabsicht - Dolus Directus - Subjektives Mordmerkmal

    Die erhöhte Verwerflichkeit (vgl. zu der verfassungsrechtlich notwendig restriktiven Auslegung des § 211 StGB: BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76], Leitsatz 4) ergibt sich aus der Bereitschaft, zur Durchsetzung krimineller Ziele "notfalls über Leichen zu gehen" (vgl. BGHSt 39, 159, 161 = BGHR StGB § 211 Abs. 2 Ermöglichen), aus der Verknüpfung von Unrecht mit weiterem Unrecht durch den Täter (so zum Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht BGH, Urteil vom 31. Januar 1995 - 1 StR 780/94 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1995 - 4 StR 37/95   

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https://dejure.org/1995,2422
BGH, 09.02.1995 - 4 StR 37/95 (https://dejure.org/1995,2422)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1995 - 4 StR 37/95 (https://dejure.org/1995,2422)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 4 StR 37/95 (https://dejure.org/1995,2422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1910
  • MDR 1995, 730
  • NStZ 1995, 287
  • StV 1996, 30
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.08.1973 - 2 StR 268/73

    Überprüfung der Versagung des Schwurgerichts auf mildernde Umstände nach § 228

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 4 StR 37/95
    Entgegen diesen Erwägungen ist aber, wenn - wie hier - die Voraussetzungen der 1. Alternative des § 213 StGB vorliegen, die Strafmilderung nach dieser Vorschrift zwingend (BGHSt 25, 222, 224; Jähnke aaO. Rdn. 2 m.w.N.) und unabhängig davon geboten, ob die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten erheblich vermindert war.
  • BGH, 08.06.1993 - 1 StR 276/93

    Versagung einer Strafrahmenmilderung

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 4 StR 37/95
    Diese würde auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der schuldmindernde hochgradige Angst- und Zornaffekt des Angeklagten eine wesentliche Ursache in der tatprovozierenden Mißhandlung hatte, also in dem Umstand, der auch die Anwendung des § 213 1. Alt. StGB begründet (vgl. BGHR StGB § 50 Mehrfachmilderung 3).
  • BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat:

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können lediglich solche dem späteren Täter zugefügten Misshandlungen die Annahme eines minder schweren Falls gemäß § 213 Alt. 1 StGB begründen, die nach ihrem Gewicht und den Umständen des Einzelfalls geeignet sind, die "Jähtat als verständliche Reaktion" auf das provozierende Verhalten des Opfers der nachfolgenden Tötungstat erscheinen zu lassen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95, NJW 1995, 1910, 1911; BGH, Urteil vom 4. Mai 1995 - 5 StR 213/95, NStZ 1996, 33; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. August 1996 - 5 StR 214/96, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 5; aber auch Senat, Urteil vom 4. Dezember 1990 - 1 StR 577/90, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 3).

    Diese Voraussetzungen können selbst bei einer lediglich versuchten Körperverletzung gegeben sein (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 4; Urteil vom 1. August 1996 - 5 StR 214/96, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 5).

  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

    Die Revision kann, solange sie dadurch nicht widersprüchlich wird, auch dann auf den Strafausspruch beschränkt werden, wenn, wie in den Fällen einer Rüge nach § 338 Nr. 1 bis 7 StPO, ein Verfahrensfehler beanstandet wird, der auch den Schuldspruch berührt und ohne eine Beschränkung des Rechtsmittels das Urteil insgesamt zu Fall brächte (vgl. BGH NJW 1995, 1910; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 344 Rdn. 7; Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 338 Rdn. 6, § 344 Rdn: 6; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl., Rdn. 157 m. w. Nachw.).
  • BGH, 31.05.2021 - 1 StR 123/21

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff der Misshandlung: kein

    Daher ist ein Verletzungserfolg nicht erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95 Rn. 8, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 4; vom 14. Mai 2002 - 5 StR 119/02 Rn. 4 und vom 12. Juni 2002 - 5 StR 221/02 Rn. 3; Urteil vom 1. August 1996 - 5 StR 214/96 Rn. 7, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 5); auch seelische Misshandlungen können genügen.

    Entscheidend ist demnach nicht, in welchem Umfang das körperliche Wohlbefinden des Täters des Totschlags beeinträchtigt ist, sondern, ob die diesem zugefügten Misshandlungen nach ihrem Gewicht und den Umständen des Einzelfalls geeignet sind, die ?Jähtat als verständliche Reaktion? auf das provozierende Verhalten des anschließend getöteten Opfers erscheinen zu lassen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95 Rn. 8, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 4).

  • BGH, 09.07.2002 - 5 StR 617/01

    Abwesenheit des Verteidigers in der Hauptverhandlung; absoluter Revisionsgrund;

    Nunmehr hat die Angeklagte das Rechtsmittel wirksam (BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 9) auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt.
  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 191/04

    Schuldunfähigkeit; verminderte Schuldfähigkeit; Strafmilderung

    Die Ausübung des dem Tatrichter eingeräumten Ermessens (vgl. BGH NStZ 1986, 71; 1995, 287; 2002, 542; dazu auch Jähnke in LK 11. Aufl., § 213 Rdn. 27 f.; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl., § 213 Rdn. 17; jeweils m.w.N.) begegnet im konkreten Fall keinen rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 04.05.1995 - 5 StR 213/95

    Provokation - Totschlag - Minder schwerer Fall des Totschlags - Beeinträchtigung

    Ob das Vorgehen des H G N unter diesen engen Voraussetzungen eine Mißhandlung oder eine schwere Beleidigung im Sinne des § 213 erste Alternative StGB darstellt, kann offen bleiben (vgl. BGH, Beschluß v. 9. Februar 1995 - 4 StR 37/95 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
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